Die SBV – aktiv für behinderte Menschen im Betrieb
„Durch Dich stark für Dich“ – unter diesem Motto finden im Oktober und November die nächsten SBV-Wahlen statt. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist – wie der Betriebsrat – eine Interessenvertretung. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe und sozialen Integration behinderter und beeinträchtigter Menschen im Betrieb.
Die Teilhabe am Arbeitsleben spielt eine maßgebliche Rolle bei der sozialen Integration behinderter und ihnen gleichgestellter Menschen. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) fördert ihre gleichberechtigte Teilhabe im Betrieb und damit ihre soziale Integration. Nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches ist sie die rechtlich anerkannte Interessenvertretung schwerbehinderter Beschäftigten und besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter.
Unter dem Motto „Durch Dich stark für Dich“ finden vom 1. Oktober bis 30. November 2014 die nächsten SBV-Wahlen statt – und zwar in Betrieben mit mindestens fünf Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmern.
Kompetente Ansprechpartner
Schwerbehindertenvertretungen haben – wie die Betriebsräte – eigene Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. Sie sind beteiligt an den Sitzungen des Betriebsrates sowie an den Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Unterstützt von Betriebsräten und Vertrauensleuten sind sie eine starke Interessenvertretung für behinderte und beeinträchtigte Menschen in den Unternehmen.
Schwerbehindertenvertreter achten unter anderem darauf, dass geltende Gesetze, Vorschriften und Tarifverträge eingehalten werden. Sie sind kompetente Ansprechpartner bei Maßnahmen, den Arbeitsplatz zu sichern und beraten beispielsweise Arbeitnehmer, wenn sie den Grad ihrer Behinderung ermitteln und feststellen lassen wollen.
Vorsorge, Schutz, Teilhabe
Zunehmender Stress und Arbeitsverdichtung im Betrieb machen auch vor Menschen mit Behinderung nicht Halt. Gesundheitsrisiken nehmen zu, oft fehlt es an alters- und gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen. Hinzu kommen der demografische Wandel und sich ständig ändernde Organisationsprozesse, mit denen sich die Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte auseinandersetzen müssen.
Schwerbehindertenvertreter leisten einen wesentlichen Beitrag zur Vorsorge, zum Schutz und zur Teilhabe. Ihre zentralen Anliegen sind gute und barrierefreie Arbeit sowie eine inklusive Teilhabepolitik. Das heißt: Sie machen sich im Betrieb dafür stark, dass alle Menschen gleichberechtigt miteinander arbeiten können, ihnen die gleichen Chancen und Möglichkeiten offen stehen und niemand ausgegrenzt wird.