Werkverträge, Altersteilzeit und Übernahme neu geregelt
Ab dem 1. Juli 2014 werden die Löhne und Gehälter um 2,3 Prozent steigen, um weitere 1,7 Prozent ab dem 1. Mai 2015. Alle Auszubildenden erhalten monatlich 36 Euro mehr. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 17 Monaten bis zum 31.10.2015. Darauf verständigten sich IG Metall und Stahlarbeitgeber heute früh in Gelsenkirchen nach 12-stündiger Tarifverhandlung für die 75.000 Beschäftigten der Eisen- und Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen.
Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall in Nordrhein-Westfalen: „Wir wollten mehr Geld. Mit der zweistufigen Erhöhung ist uns das deutlich gelungen. Wir wollten mehr Sicherheit und mehr Fairness. Auch das haben wir erreicht.“
Einigung zu Altersteilzeit, Werkverträgen und unbefristeter Übernahme
Die unbefristete Übernahme der Auszubildenden wird über das Jahr 2016 hinaus bis zum 31. Januar 2018 fortgeführt.
Die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Tarifvertrag zur Altersteilzeit bleiben auch nach der Einführung der Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren erhalten. Wer sich in einer laufenden Altersteilzeit befindet behält seinen Anspruch auf die 85%ige Nettoentgeltabsicherung.
Zum Schutz der Beschäftigten von Werkvertragsunternehmen vereinbarte die IG Metall mit den Arbeitgebern Standards zur Einhaltung von Tarifverträgen, Sicherheitseinweisungen und Arbeitszeiten.
Giesler freute sich besonders, dass erstmals für eine ganze Branche der Umgang mit Werkverträgen tarifvertraglich geregelt ist: „Der Einstieg ist geschafft, der Praxistest muss folgen.“ Er betonte weiterhin: „Mit der Fortführung der unbefristeten Übernahme der Ausgebildeten und der Anpassung der Altersteilzeit gestalten wir den demografischen Wandel in den Betrieben. Jungen Menschen sichern wir eine echte Perspektive und die Älteren können weiterhin würdevoll aus den Unternehmen ausscheiden.“
Am Mittwoch, den 9. Juli 2014 wird die Tarifkommission in Sprockhövel über den erreichten Verhandlungsstand informiert. Nach umfassender Diskussion in den Betrieben wird sie über die Annahme des Ergebnisses entscheiden.