60 Prozent vom normalen Netto: Mit dem bisherigen Kurzarbeitergeld kommen viele Beschäftigte kaum über die Runden. IG Metall und Betriebsräte haben deshalb vielerorts Aufzahlungen ausgehandelt, per Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung.
Doch in manchen Branchen haben Tarifverträge und Betriebsräte Seltenheitswert. Dort brauchen die Beschäftigten die Hilfe der Politik.
Nach wochenlanger Kampagne der IG Metall haben die Spitzen der Großen Koalition nun reagiert. Das Kurzarbeitergeld wird angehoben.
Das ändert sich beim Kurzarbeitergeld:
Beschäftigte in Corona-bedingter Kurzarbeit, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, erhalten künftig mehr Geld, wenn die Kurzarbeit eine bestimmte Dauer überschreitet: Ab dem 4. Monat des Kurzarbeitergeldbezugs steigt das Kurzarbeitergeld (KuG) auf 70 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (77 Prozent für Haushalte mit Kindern); ab dem 7. Monat des KuG-Bezuges steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (87 Prozent für Haushalte mit Kindern). Diese Regelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2020.
Die Regierungskoalition erweitert die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit: Künftig dürfen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter aller Berufe bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Diese Regelung gilt ab 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020.
Das ändert sich beim Arbeitslosengeld:
Die Regierungskoalition verlängert außerdem die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I (ALG I) um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch auf ALG I zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
Existenzielle Nöten verhindern
Für Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, sind die Beschlüsse ein richtiger und wichtiger Schritt: „Die IG Metall hat seit Wochen intensiv darauf gedrängt, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, um viele betroffene Beschäftigte vor existenziellen Nöten zu bewahren.“
Auch die Verlängerung des ALG I begrüßt Hofmann, denn eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt sei derzeit kaum möglich. „Daher ist entscheidend, dass die Betroffenen nun nicht auf Hartz 4 fallen.“
Einkommen sichern, Verantwortung belohnen
Durch die gesetzliche Aufstockung werden teilweise Arbeitgeber entlastet, die soziale Verantwortung zeigen und das Kurzarbeitergeld freiwillig aufstocken.
Vor allem aber hilft sie den zahlreichen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern, die bislang keinerlei Aufstockung erhalten. In Deutschland sind das aktuell rund dreiviertel der Betroffenen.
Und nicht zuletzt wirkt die Aufstockung des Kurzarbeitergelds auch als Konjunkturprogramm. Der private Konsum war in den vergangenen Jahren eine tragende Säule des Wirtschaftswachstums. Wenn Beschäftigte millionenfach große Teile ihres Einkommens verlieren, bricht diese Stütze weg. Das würde die Coronakrise massiv verschärfen und verlängern.
Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds bleiben gültig und sind weiterhin wichtig. Wie hoch der Zuschuss genau ist, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung.