Flexible Rentenübergänge – Bessere Angebote für einen flexiblen Ausstieg

Onlineredaktion 12. Juni 2014 0

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Der Arbeitsdruck in den Betrieben steigt. Neun von zehn Beschäftigten ist es sehr wichtig oder wichtig, füher aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu können. Das war eines der Ergebnisse der großen Beschäftigtenbefragung der IG Metall. Doch wie könnten Möglichkeiten für einen flexiblen Ausstieg aus dem Erwerbsleben aussehen?

Vor wenigen Wochen hat der Bundestag das Rentenpaket verabschiedet.  Ab 1. Juli haben Ältere die Wahl: Wenn sie 63 Jahre alt und 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, können sie aus dem Arbeitsleben aussteigen. Auch wenn die Altersgrenze schrittweise auf 65 angehoben wird, die Möglichkeit, flexibel aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, trifft den Nerv vieler Beschäftigter. Denn nur 31 Prozent der Befragten glauben daran, dass sie ihre jetzige Tätigkeit bei gleichbleibenden Anforderungen bis 65 ausüben können. Das ist das Ergebnis der großen Beschäftigtenbefragung der IG Metall im Frühjahr 2013, an der sich über 500 000 Menschen beteiligt hatten.

 Angst, den Anforderungen nicht gewachsen zu sein

Die Teilnehmer der Befragung berichten von steigendem Arbeitsdruck in den Betrieben. Immer mehr muss in der gleichen Zeit bewältigt werden, das gaben fast 80 Prozent der Beschäftigten an. Diese Arbeitsverdichtung scheint um so problematischer, da das Durchschnittsalter der Belegschaften in den kommenden Jahren immer weiter steigen wird und eine erhebliche Diskrepanz zwischen den „Sonntagsreden“ der Unternehmer und der Realität in den Betrieben in Sachen alterns- und altersgerechtes Arbeit besteht. Da überrascht es nicht, wenn viele Beschäftigte Angst haben, den steigenden Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein. Wohl auch deshalb stufen neun von zehn Befragten die Möglichkeit früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu können, als sehr wichtig oder wichtig ein.
Die IG Metall hat gemeinsam mit Betriebsräten schon einiges auf den Weg gebracht, um die Probleme zu lösen. So haben seit Januar 2010 nach dem „Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente“ (TV FlexÜ) bis zu vier Prozent der Beschäftigten Anspruch auf Altersteilzeit. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte mindestens zwölf Jahre in dem Betrieb arbeiten. Ein Teil der Altersteilzeitplätze wird für Beschäftigte reserviert, die auf besonders belastenden Arbeitsplätzen arbeiten.

Gute Lösungen tariflich oder gesetzlich festschreiben

Zusätzlich zu diesem Tarifvertrag gibt es in einigen Betrieben Betriebsvereinbarungen, die die tarifliche Regelungen verbessern: Bei John Deere, einem Landmaschinenhersteller, können mehr als vier Prozent in Altersteilzeit gehen und die finanziellen Leistungen sind höher. Eine Altersteilzeitregelung mit festen Aufstockungsbeträgen gilt bei der Firma Autoliv. Und der Automobilzulieferer Schnellecke hat einen Tarifvertrag „Zukunft und Demografie“ vereinbart, der darauf setzt die Arbeitsbedingungen humaner zu gestalten, damit die Beschäftigten länger arbeiten können.
Das sind Einzelbeispiele. Sie nutzen nur den Beschäftigten, die in diesen Unternehmen tätig sind. Doch es müssen Lösungen gefunden werden, von denen mehr Beschäftigte profitieren. Gute Regelungen müssen über Tarifverträge oder Gesetze verankert werden.

Da der Tarifvertrag FlexÜ Ende 2016 ausläuft, wird bei der IG Metall über neue tarifpolitische Regelungen zur Altersteilzeit diskutiert. Sie soll attraktiver werden. Einer der Knackpunkte ist das Geld. Bislang nutzen vor allem Beschäftigte mit gutem Verdienst den FlexÜ. Doch auch Arbeitnehmer mit geringem Einkommen wollen gern früher aussteigen, die meisten können es sich finanziell aber nicht leisten.
Und außerdem ist die abschlagsfreie Rente mit 63 selbst ein Grund dafür, das Thema anzupacken. Denn damit ändern sich die gesetzlichen Konditionen bei der Altersteilzeit. Denn der Tarifvertrag enthält eine Klausel, dass er endet, wenn sich am Gesetz etwas ändert. Da das am 1. Juli 2014 mit Inkrafttreten der abschlagsfreien Rente der Fall ist, muss darüber verhandelt werden. Zur Zeit wird in den IG Metall-Bezirken über die Forderungen für die kommende Tarifrunde diskutiert. Flexible Rentenübergänge werden dabei als ein qualitatives Element der Forderung diskutiert.

 

 

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