Im Arbeits- und Erwerbsleben kommt es immer wieder zu Konflikten. Mitglieder, die ein Rechtsproblem haben, bekommen bei der IG Metall kompetente Beratung, Unterstützung und Prozessvertretung durch den DGB Rechtsschutz. Viele holen sich dort jedes Jahr erfolgreich juristischen Beistand.
Wer sich als IG Metall-Mitglied wegen eines Rechtsproblems an seine Gewerkschaft wendet, steckt oft in einer schwierigen Situation. Typisch sind die Fälle, wenn sich Beschäftigte gegen eine ungerechtfertigte Kündigung oder Befristung wehren oder wenn sie erkrankt um eine Erwerbsminderungsrente kämpfen. Erste Anlaufstelle ist für IG Metall-Mitglieder ihre zuständige Verwaltungsstelle.
Viele anhängige Verfahren
Die Verwaltungsstelle berät Mitglieder in rechtlichen Angelegenheiten. Sie nimmt Fälle auf und bereitet sie für die DGB Rechtsschutz GmbH vor, wenn weitergehende Schritte wie Klagen vor dem Arbeitsgericht nötig sind. Im vergangenen Jahr vertrat der DGB Rechtsschutz rund 45 000 IG Metall-Mitglieder. Bei insgesamt 127 000 Fällen macht der Anteil der IG Metall-Fälle an der Rechtsschutzarbeit des DGB Rechtsschutz 36 Prozent aus. Mit einem Erfolgswert von rund 155 Millionen Euro für IG Metall-Mitglieder war der DGB Rechtsschutz dabei sehr erfolgreich.
Wie zum Beispiel im Fall einer Beschäftigten, die in einem Metallbetrieb in Baden-Württemberg arbeitete. Die Metallerin war zunächst als Montiererin, dann als kaufmännische Angestellte im Unternehmen tätig. Für das Unternehmen gelten die Tarifverträge der Elektro-Metallindustrie Südwürttemberg/Hohenzollern. Darin ist auch der Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung sprich Weihnachtsgeld geregelt.
Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie
Im September 2011 war die Metallerin in Rente gegangen. Der Arbeitgeber wollte ihr für das Jahr, in dem sie ausschied, kein Weihnachtsgeld mehr zahlen. Er begründete das damit, dass die ehemalige Beschäftigte zum Auszahlungstermin am 1. Dezember nicht mehr in der Firma beschäftigt war. Die Rentnerin klagte dagegen. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht unterlag sie, gab aber nicht auf.
Mit Unterstützung des DGB Rechtsschutz ging die Sache vor das Landesarbeitsgericht, das feststelle, dass die Klägerin einen Anspruch auf die ungekürzte betriebliche Sonderzahlung von 60 Prozent eines Monatsverdienstes habe. Daraufhin zog der Arbeitgeber vor das Bundesarbeitsgericht. Auch hier wurde die Metallerin durch den Rechtsschutz der IG Metall und des DGB Rechtsschutzes unterstützt. Der Arbeitgeber unterlag auch in dritter Instanz, die Revision wurde zurückgewiesen. Die Firma muss der Rentnerin nun 1675 Euro plus Verzinsung zahlen.
„Der Fall steht exemplarisch für die vielen Gerichtsverfahren, in denen Beschäftigte durch ihre Gewerkschaft jedes Jahr erfolgreich vertreten werden“, erklärt das zuständige geschäftsführende IG Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. „Dabei kommt immer wieder die gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsstelle, Bezirk und Vorstand der IG Metall sowie dem DGB Rechtsschutz zum Tragen.“
Auseinandersetzung mit der Arbeitsagentur
Ein Beispiel aus dem Bereich Sozialrecht: Ein Betriebsschlosser wurde wegen Probleme mit der Wirbelsäule und anderer Gesundheitsstörungen arbeitsunfähig. Er bekam zunächst Krankengeld von der Krankenkasse. Dann meldete er sich arbeitslos und gab an, dass er aus Gesundheitsgründen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben könne. Ein ärztliches Gutachten im Auftrag der Arbeitsagentur bescheinigte dem Mann ein „positives Restleistungsvermögen für vollschichtige Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“. Das Arbeitslosengeld wurde nach Ablauf von sechs Wochen eingestellt mit der Begründung, fortan müsse die Krankenkasse Krankengeld leisten, wenn noch ein Anspruch bestünde.
Dagegen erhob der Betroffene mit Unterstützung der IG Metall und des DGB Rechtsschutzes Widerspruch. Er argumentierte, er sei auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsunfähig erkrankt und habe Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung, weil von der Deutschen Rentenversicherung bislang keine Erwerbsminderung festgestellt worden sei. Mit juristischer Hilfe konnte der Metaller vor dem Sozialgericht durchsetzen, dass er wieder Arbeitslosengeld bekam. Das war wichtig, denn Anspruch auf Krankengeld hatte er nicht mehr.
Wenn möglich außergerichtliche Einigung
Jedes Mitglied der IG Metall kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Die Bereiche, die vom Rechtsschutz abgedeckt werden, sind umfänglich. Dabei geht es beispielsweise um Kündigung, Entgeltforderungen, Arbeitszeugnis, Eingruppierung, Urlaub, Abmahnung und Elternzeit. Im Bereich Sozialrecht geht es etwa um Arbeitslosengeld I und II, BAföG, Wohngeld, Rentenversicherung, Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Feststellung der Schwerbehinderung. Der Rechtsschutz der IG Metall erstreckt sich auch auf die Prüfung von Zeugnissen und Arbeitsverträgen, von Aufhebungsverträgen und Rentenbescheiden.
Der Rechtsschutz, den die IG Metall gewährt, setzt sich aus einem mehrstufigen Verfahren zusammen. Erste Anlaufstelle ist in jedem Fall die Verwaltungsstelle vor Ort. Hier erfolgt im Bedarfsfall ein Beratungstermin, in dem die Rechtslage erläutert wird. Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen werden besprochen. Wo es möglich ist, werden Ansprüche außergerichtlich durchgesetzt.
Kommt es zum Prozess, helfen bei der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche die versierten Rechtssekretäre der DGB Rechtsschutz GmbH. Dabei geht es darum, Gewerkschaftsmitglieder in einer schwierigen persönlich Situation nicht allein zu lassen und sie mit juristischem Sachverstand zu begleiten. Die bundesweit 155 Verwaltungsstellen der IG Metall und 111 Servicebüros des DGB Rechtsschutzes stehen für den wohnortnahen Zugang zu rechtlicher Unterstützung.