In unserem Betreuungsbereich liegt auch die Firma SEE Produktion GmbH in Kempen. Eine Tarifbindung besteht dort (noch) nicht. Vielmehr möchte die Arbeitgeberin mittels Einzelarbeitsverträgen eine Entgelterhöhung und Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen etablieren. Im März diesen Jahres sollte eine Betriebsbesichtigung des Betriebsrates und der IG Metall stattfinden, um mit den Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen. Nach ordnungsgemäßer Bekanntgabe der Besichtigung untersagte schließlich die Arbeitgeberin mit anwaltlichem Schreiben den Zutritt zum Betrieb unter Berufung auf ihr Haus- und Eigentumsrecht. Doch warum? Was hat die Arbeitgeberin zu verbergen? Wovor hat sie Angst? Das gewerkschaftliche Zutrittsrecht ist durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz geschützt! Nunmehr werden wir uns erst recht einmischen…