18.854 Beschäftigte in Krefeld profitieren ab dem 1. Oktober 2022 vom höheren Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde. Darauf hat der DGB-Stadtverband Krefeld heute im Rahmen einer bundesweiten Infoaktion am Krefelder HBF aufmerksam gemacht. Der Standort Krefeld ist einer von mehr als 230 Bahnhöfen und Marktplätzen im gesamten Bundesgebiet.
„In Krefeld kommt der höhere Mindestlohn 18.854 Beschäftigten zugute, die aktuell weniger als 12 Euro pro Stunde verdienen. Das sind 18,1 Prozent aller Beschäftigten in Krefeld, die grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Wir Gewerkschaften haben uns lange dafür eingesetzt, die Lohnuntergrenze auf 12 Euro je Stunde anzuheben“, so der Vorsitzende des DGB-Stadtverbandes Krefeld Phillip Einfalt.
Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten hilft die neue Lohnuntergrenze. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft anständige Löhne. Und in Betrieben ohne Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. „Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern. Dennoch ist klar, der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken“, so Einfalt.
Quer durch alle Branchen erhalten jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht. Der DGB fordert deshalb mehr Kontrollen. Die Bundesregierung muss die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell deutlich stärken. Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive Kontrollen und Sanktionen.
Trotz der Mindestlohnanhebung weist der DGB Stadtverband Krefeld mit Nachdruck auf die Sorgen vieler Menschen hin. „Auch mit Mindestlohn ist eine echte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Schlimmer noch: Viele machen sich aktuell ernsthafte Sorgen, was im Herbst und Winter auf sie zukommt. Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise kann auch der neue Mindestlohn nicht auffangen.
Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens eine Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel beschließen. Um das zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen“, so Einfalt abschließend.
Hintergrund:
Die Daten zu den Profiteuren des Mindestlohns beruhen auf einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für die Bundesländer und die rund 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert. In der Untersuchung haben die Forscher das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und bis September 2022 fortgeschrieben. Die Auswertung betrachtet alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten sowie Minderjährige.