Was beim Ferienjob zu beachten ist
Sommer- und Semesterferien sind nicht nur eine gute Gelegenheit, Sonne zu tanken, sondern auch, die Finanzen durch Ferienjobs aufzubessern. Doch ab wann muss man Beiträge zu Renten- oder Krankenversicherung bezahlen? Wir haben einige Informationen rund um den Ferienjob zusammengestellt.
Sommerferien oder vorlesungsfreie Zeit – viele nutzen die Wochen von Juni bis September, um Geld zu verdienen. Arbeiten dürfen Jugendliche ab 15 Jahren. Wenn sie noch zur Schule gehen, maximal vier Wochen pro Jahr. Wer noch keine 18 ist, darf nicht am Wochenende und nach 20 Uhr arbeiten. Schwere körperliche und gefährliche Arbeit ist in diesem Alter ebenfalls tabu.
Steuern und mehr
Studierende, die nebenbei jobben, müssen verschiedene Grenzen beachten. Bei Ferienjobs bleiben sie von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie innerhalb eines Jahres maximal zwei Monate oder 50 Tage arbeiten. Ledige zahlen ab einem Jahreseinkommen von 8354 Euro Steuern (Grundsteuerfreibetrag). Wer unterhalb der Grenze liegt und Steuern gezahlt hat, bekommt sie mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Ein Antrag lohnt sich auch bei höheren Einkommen, da Kosten den Freibetrag erhöhen können.
Das Einkommen kann sich auf andere Leistungen auswirken. Beim BAföG liegt die Hinzuverdienstgrenze beispielsweise bei 406 Euro im Monat (4880 Euro je Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten). Verdient man dauerhaft mehr, droht die Kürzung. Keine Rolle spielt das Einkommen dagegen seit 2012 beim Kindergeld.
Mehr für Gewerkschaftsmitglieder
Schüler und Studierende, die in der IG Metall sind, dürfen in Betrieben, die an die Metall-Tarife gebunden sind, nicht mit Billiglöhnen abgespeist werden. Sie haben genauso wie die festangestellte Belegschaft Anspruch auf Tarifentgelt. Die Metalltarife gelten zum Beispiel in Metallbetrieben, wie Autowerken, in Stahlwerken, Textil- und Bekleidungsfirmen. Wenn der Ferienjob mindestens einen (Kalender-)Monat dauert, stehen den Gewerkschaftsmitgliedern außerdem nicht nur die zwei Urlaubstage zu, die das Gesetz vorschreibt, sondern drei. Wer zwei Monate jobbt, hat fünf Urlaubstage statt der gesetzlichen drei.
Das alles ist nicht umsonst, ist aber auch nicht teuer – gemessen daran, was dafür geboten wird: Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt ein Prozent des Bruttoverdienstes. Wer danach in der IG Metall bleibt, zahlt als Schüler/in oder Studierende/r nur 2,05 Euro im Monat.
Die IG Metall bietet weitere Vorteile für ihre Mitglieder:
- Beratung zur Studienfinanzierung, z.B. BAföG und Stipendium
- Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen
- Kostenfreie Seminare zum Thema Berufseinstieg, Zeitmanagement und politischen Themen
- Informationen und Tipps zu den Themen Einstiegsgehälter und Arbeitsvertrag
- Informationen zu Praktikumsplätzen über unser großes Betriebsrätenetzwerk
- Studierendenmagazin „Die Schnittstelle“
- Freizeitunfallversicherung (ab einem Jahr Mitgliedschaft)
- Freikarten für die CeBIT und Hannover-Messe
- Die Möglichkeit sich in der IG Metall zu engagieren
- Rund 22.000 Studentinnen und Studenten, die an ihre berufliche Zukunft denken, sind schon in der IG Metall
- Weitere Infos unter www.hochschulinformationsbuero.de
Rund 22 000 Studentinnen und Studenten, die an ihre berufliche Zukunft denken, sind schon in der IG Metall.
Den Flyer „Ferienbeschäftigung“ mit vielen wertvollen Tipps könnt ihr direkt hier bestellen:
- Flyer Ferienbeschäftigung
- Tipps für sorgenfreies Reisen
- Wie man bezahlte Lernzeit nimmt
- Rechte und Pflichten beim Praktikum
- Was tun, wenn man im Urlaub krank wird?
- Schöner und länger Urlaub machen mit Tarif
- Zu heißer Arbeitsplatz? Diese Rechte haben Beschäftigte
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Urlaub