Spanien verurteilt Streikposten zu langen Haftstrafen

Onlineredaktion 11. September 2014 0

Immer öfter sind Streikende mit hohen Haftstrafen konfrontiert

Proteste in Spanien werden immer stärker kriminalisiert. Besonders richtet sich die Strafverfolgung in den letzten Jahren gegen Streikposten, weshalb die auch die großen Gewerkschaften längst davon sprechen, dass das Streikrecht ausgehebelt werden soll. Deshalb haben die Arbeiterkommissionen (CCOO) und die Arbeiterunion eine Kampagne gestartet: “Streik ist kein Vergehen”.

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Sie verweisen darauf, dass Verfahren gegen 200 Personen im Zusammenhang von Streiks laufen und diverse Haftstrafen schon ausgesprochen wurden. Betroffenen drohen Strafen zwischen zwei und acht Jahren. Dabei geht es oft um Vorgänge bei Generalstreiks gegen die Kürzungspolitik und Arbeitsmarktreformen. Die Staatsanwaltschaft, die der Regierung als Ministerium der Regierung direkt untersteht, wird dann besonders aktiv, weil sich die Streiks gegen die Politik der Regierung richten.

So steht das Verfahren gegen acht Airbus-Beschäftigte aus, denen wegen einer Auseinandersetzung in Getafe (bei Madrid) beim Generalstreik 2010 mit der Polizei sogar Haftstrafen von acht Jahren und drei Monaten drohen. Zu drei Jahren Haft wurden im Frühjahr schon Carmen Bajo und Carlos Cano verurteilt. Die Mitglieder der Empörten-Bewegung waren Streikposten beim Generalstreik im März 2012 in Granada.

Wegen diesem Streik werden auch Haftstrafen zwischen 4,5 und 6,5 Jahren gegen 13 Mitglieder der kämpferischen Andalusischen Landarbeitergewerkschaft SAT gefordert. Ihr Generalsekretär Diego Cañamero verweist darauf, dass ihre Aktivitäten nicht nur darüber “abgewürgt” werden sollen, sondern auch immer höhere Geldstrafen verhängt würden. Fast eine Million Euro würden von der SAT schon gefordert. Dabei ist ein neues Gesetz noch nicht in Kraft, das “Knebelgesetz” genannt wird. Sogar die Richtervereinigung “Richter für Demokratie” sieht sich an die “Zeiten der Franco-Diktatur erinnert”. Denn die Teilnahme an spontanen, nicht angemeldeten oder verbotenen Protesten soll administrativ mit Geldstrafen in Höhe von 600.000 Euro bestraft werden, sieht der Entwurf des “Gesetzes zum Schutz der Bürger” der regierenden konservative Volkspartei (PP) vor.

Quelle: Telepolis

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