Ob Computerworkshop oder Sprachkurs: Wer sich weiterbilden und etwas für sich oder seine Karriere tun möchte, kann dafür Sonderurlaub beantragen – was viele Arbeitnehmer nicht wissen. Unser Ratgeber „Bildungsurlaub“ gibt Tipps für einen reibungslosen Ablauf der bezahlten Lernzeit.
Ein Sprachkurs wäre schön, aber es fehlte bislang die Zeit dafür? Wie wäre es mal mit Bildungsurlaub? Den zu beantragen, ist nicht schwer – aber nur wenige Arbeitnehmer wissen von diesem Recht. Nur ein bis zwei Prozent der Beschäftigten nehmen sich Bildungsurlaub. Schade, denn der berufliche und persönliche Nutzen von Weiterbildung ist groß.
Wo gibt es Gesetze für Bildungsurlaub?
In fast allen Bundesländern können sich Arbeitnehmer für eine berufliche oder politische Weiterbildung freistellen lassen. Die Regelungen für eine bezahlte Bildungsfreistellung gehen zurück auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO aus dem Jahr 1974. Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, bezahlte Bildungsfreistellung zum Zwecke der beruflichen, allgemeinen und politischen Bildung einzuführen – auch „Bildungsurlaub“ genannt.
Da der Bund keine Initiative ergriffen hat, um diese Verpflichtung umzusetzen, haben einzelne Bundesländer Landesgesetze erlassen. In 13 der 16 Länder gibt es das Recht auf bezahlte Freistellung. Nur Bayern und Sachsen haben keine entsprechende Regelung. In Thürigen wird derzeit an einer entsprechenden Regelung gearbeitet.
Wie viele Tage für die Bildung?
In den entsprechenden Gesetzen der Länder ist festgelegt, wie viele Tage sich Beschäftigte freistellen lassen können. Fast überall sind fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr vorgesehen, die auch von zwei Jahren „anspart“ werden können. Dann sind zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren möglich.
Rechtzeitig beantragen
Eine Freistellung muss mindestens sechs bis acht Wochen im Voraus beantragt werden. Zum Antrag auf Freistellung ist auch die geplante Bildungsveranstaltung zu nennen, die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannt sein muss. Entsprechende Belege und Formulare haben in der Regel die Veranstalter.
Und wenn der Chef „nein“ sagt?
Eine rechtzeitig und korrekt beantragte Freistellung muss der Arbeitgeber genehmigen. Er kann die Freistellung nur dann verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zu viele andere Kolleginnen und Kollegen bereits Urlaub haben und dadurch der geregelte Arbeitsablauf im Betrieb gefährdet ist. Bei Ablehnung durch den Arbeitgeber verfällt der Anspruch auf die bezahlte Freistellung nicht.
Welche Kurse darf ich machen?
Wer eine Weiterbildung besuchen will, die mit dem Job in Verbindung steht, vermeidet unter Umständen eine Auseinandersetzung mit dem Vorgesetzen. Bildungsurlaub ist aber nicht auf berufliche Weiterbildung beschränkt. Auch die politische oder kulturelle Weiterbildung ist förderungswürdig. Wenn der Kurs im Sinne des Weiterbildungsgesetzes anerkannt ist, kann man ebenso eine Sprache lernen oder einen Kurs zur Stressbewältigung belegen.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Weiterbildung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Arbeitgeber zahlt während der Bildungsmaßnahme das Entgelt weiter, der Arbeitnehmer muss die Kosten für das Seminar oder den Kurs, die Übernachtung und die Anfahrt bezahlen.
Steuervorteile nutzen
Ausgaben für berufsbedingte Fort- und Weiterbildung sind bei der Einkommens- oder Lohnsteuer absetzbar. Neben den Kursgebühren erkennt das Finanzamt auch die Kosten für Anfahrten, Übernachtungen sowie Verpflegungspauschalen an.
Hilfreiche Adressen
Auf dem Portal der Kultusministerkonferenz wird man zu den jeweiligen Portalen der Bundesländer mit Weiterbildungsgesetzen weitergeleitet. Dort sind nicht nur die einzelnen Landesgesetze ausführlich erklärt, sondern meist auch anerkannte Bildungsveranstaltungen aufgelistet.
Die Gewerkschaften gehören in Deutschland zu den größten Bildungsanbietern. Auch die IG Metall bietet zahlreiche anerkannte Seminare an, an denen aktive Mitglieder kostenlos teilnehmen können.