Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die JAV – Stimme der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb

 

https://i0.wp.com/www.uniklinikum-jena.de/MedWeb_media/Bilder/Personalrat/JAV_HAI-width-439-height-230.gif?w=600Läuft in der Ausbildung alles richtig? Was heißt überhaupt „richtig“? Und wenn was falsch läuft, was dann? Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hilft Dir: junge Beschäftigte und Azubis wie Du, von Dir gewählt, die Deine Interessen im Betrieb vertreten.

Alle zwei Jahre wählen jugendliche Beschäftigte bis 18 Jahre sowie Auszubildende und dual Studierende bis 25 Jahre ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Dieses eigenständige Gremium soll ihre Rechte und Interessen im Betrieb wahrnehmen. Voraussetzung für eine JAV: Im Betrieb muss es mindestens fünf Wahlberechtigte und zudem einen Betriebsrat geben.

Was ist denn die JAV?

Neben den Betriebsräten als Vertretern aller Beschäftigten gibt es in vielen Betrieben auch eine JAV, die speziell die Interessen von Jugendlichen und Azubis vertritt. Die JAV unterstützt Azubis bei allen wichtigen Fragen rund um die Ausbildung. Wichtig ist, dass die JAV sehr eng mit der IG Metall zusammenarbeitet. Damit sie sich inhaltlich immer auf dem Laufendem hält, regelmäßig Schulungen bekommt und sich mit JAVen aus anderen Betrieben austauschen kann.

Was macht die JAV?

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Pflichten und Rechte der JAV. Eine Aufgabe der JAV: Sie überwacht, dass die Auszubildenden korrekt behandelt werden – und dass der Chef die für sie geltenden Gesetze, Bestimmungen und Tarifverträge einhält. Die JAV hilft, wenn es etwa Probleme mit dem Meister gibt. Oder wenn die Qualität der Ausbildung nicht stimmt – etwa weil ein Azubi Kaffee kochen und putzen muss statt seinen Beruf zu erlernen.

Die JAV organisiert zudem Aktionen, etwa auf Betriebsversammlungen, mit denen Auszubildende und Jugendliche ihre Forderungen klarmachen. Nicht nur dem Chef, sondern auch der Belegschaft. Denn schließlich brauchen sie auch die Unterstützung der älteren Beschäftigten, um ihre Ziele durchzusetzen. Außerdem setzt die JAV mit dem Betriebsrat durch, dass der Betrieb alle Azubis nach der Abschlussprüfung unbefristet übernimmt.

Das tut die JAV konkret:

  • Sie berät Jugendliche und Auszubildende in Fragen zu Arbeit und Ausbildung.
  • Sie achtet darauf, dass Gesetze und Tarifverträge im Betrieb eingehalten werden.
  • Sie macht Druck für die Übernahme nach der Ausbildung.
  • Sie kümmert sich um die Gleichstellung von Frauen und Migranten im Unternehmen.
  • Sie trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, um alle anfallenden Probleme zu besprechen und entsprechende Lösungen zu finden.

Umfassende Beratung: Dein gutes Recht

Azubis können sich bei der JAV kompetenten Beistand besorgen und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren – auch während der Arbeitszeit, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. Außerdem bieten viele JAVen regelmäßige Sprechstunden an, so dass Du zusätzlich die Chance hast, einen festen Termin für ein Gespräch auszumachen. Oder Du wirst selbst JAV-Mitglied, indem du Dich zur Wahl stellst. So kannst Du Deine eigenen Rechte einfordern und gleichzeitig Deinen Kolleginnen und Kollegen helfen.

Rechte

Für die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb gelten spezielle Rechte und Schutzvorschriften. So hat die JAV das Recht,

  • vier Mal im Jahr alle wahlberechtigten jungen Beschäftigten während der Arbeitszeit zu einer Versammlung einzuladen. Der Arbeitgeber muss ihnen einen Raum zur Verfügung stellen;
  • eine Fragebogenaktion zu starten, um zum Beispiel die Einhaltung von Vorschriften abzufragen;
  • bei Beschlüssen des Betriebsrats mit abzustimmen, die die Jugendlichen, Auszubildenden undn dual Studierenden betreffen;
  • an allen Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen – normalerweise mit einem JAV-Mitglied, jedoch als komplette JAV, wenn es vorrangig um Jugendliche und Azubis geht.
  • an Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber teilzunehmen, in denen Themen behandelt werden, die für die Jugend oder die Ausbildung wichtig sind;
  • vom Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert zu werden, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann. Der Betriebsrat muss der JAV alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die sie für ihre Interessenvertretung braucht;
  • Maßnahmen beim Betriebsrat zu beantragen, die für die Auszubildende wichtig sind, und darauf zu pochen, dass sie erledigt werden;
  • dass JAV-Mitglieder für Schulungen und Seminare freigestellt werden, die Aufgaben der JAV betreffen. In dieser Zeit erhält das JAV-Mitglied weiter Lohn und Gehalt.

Schutz

Folgende Vorschriften sollen in der JAV engagierte junge Menschen davor schützen, durch den Arbeitgeber benachteiligt zu werden:

  • Der Arbeitgeber darf die JAV nicht bei ihrer Arbeit behindern oder sie im Betrieb benachteiligen.
  • Eine Entlassung ist nur möglich, wenn außerordentliche Gründe vorliegen (zum Beispiel eine Straftat). Der Betriebsrat muss zustimmen.
  • Der Arbeitgeber muss die JAV-Mitglieder und ihre Ersatzkandidaten, wenn dieser im Laufe des letzten Jahres vorübergehend als JAV tätig war, nach der Ausbildung übernehmen. Das muss aber innerhalb der letzten drei Monate vor Abschluss der Ausbildung beim Arbeitgeber beantragt werden. Die unbefristete Übernahme gilt mittlerweile zwar grundsätzlich für alle Azubis in Betrieben mit Metall- oder Stahltarif der IG Metall, für die JAV gibt es jedoch noch einmal besondere gesetzliche Schutzrechte, damit sie nicht erpressbar sind.

Weitere Informationen rund um die Rechte und Pflichten von jungen Beschäftigten im Betrieb und die Arbeit der JAV gibt es bei der regionalen IG Metall-Verwaltungsstelle. Hintergrundinfos und Material bekommen Interessierte und Aktive im JAV-Portal. Und JAV-Mitglieder erhalten im Aktivenportal der IG Metall Unterstützung für ihre tägliche Arbeit.