Kässbohrer – der Fahrzeugbauer aus Goch – behauptete nur „Gastkegler“ in der Innung zu sein und darum keine Tarifverträge für das Schlosserhandwerk NRW zur Anwendung bringen zu müssen. Beschäftigte haben tarifliche Leistungen geltend gemacht, der Arbeitgeber hat auf stur geschaltet.
Wenn zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, kann der Gang zum Gericht helfen festzustellen wer Recht hat und Recht bekommt. Klage gewonnen! Innungsmitgliedschaft bedeutet Tarifbindung! Mitgliedschaft bedeutet Rechtsanspruch und Durchsetzungspower. Glückwunsch!