Der im Tarifjahr 2015 begonnene Aufwärtstrend der Handwerkseinkommen hat sich weiter fortgesetzt: Auch im ersten Halbjahr 2016 brachten die Abschlüsse den Handwerkern im Metallbereich deutliche Lohnzuwächse. Tarifpolitisches Sorgenkind ist jedoch mancherorts immer noch die sinkende Tarifbindung der Betriebe an die tarifbindenden Arbeitgeberverbände.
In NRW hat die IG Metall für die Beschäftigten des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks eine Entgelterhöhung in zwei Schritten durchgesetzt. Zum 1. Januar 2016 erhöhten sich die Entgelte um 2,9 Prozent, zum 1. April 2017 steigen sie um weitere 2 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 30 und 20 Euro. Darüber hinaus wurde eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung bei Dienstreisen vereinbart und die Verlängerung des Tarifvertrags zu den vermögenswirksamen Leistungen. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Dezember 2017.
Carmen Schwarz, IG Metall-Verhandlungsführerin, zeigte sich zufrieden mit dem Tarifabschluss: „Die Branche hat erkannt, dass sie im Wettbewerb um Auszubildende gute tarifliche Entgelt- und Ausbildungsbedingungen bieten muss. Ab dem Frühjahr 2017 haben die Auszubildenden je nach Ausbildungsjahr bis zu 8,3 Prozent mehr Geld in der Tasche. Das kann sich sehen lassen.“
Die Beschäftigten im Schlosserhandwerk in NRW erhalten in zwei Schritten 5,4 Prozent mehr Geld. Die erste Tariferhöhung der Löhne und Gehälter griff am 1. Januar 2016. Die Einkommen der 58.000 Beschäftigten, deren Arbeitgeber Tarifverträge anerkennen, stiegen um 3,4 Prozent. Die zweite Tarifsteigerung um 2 Prozent tritt am 1. Februar 2017 in Kraft. Die Ausbildungsvergütungen steigen je nach Ausbildungsjahr um 42 bis 46 Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende September 2017.
Tarifabschluss Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik NRW
ab 1. Januar 2016: plus 2,9 Prozent
ab 1. Januar 2017: plus 2 Prozent
Auszubildende
ab 1. Januar 2016: plus 30 Euro
ab 1. Januar 2017: plus 20 Euro
in allen Ausbildungsjahren
Tarifabschluss Metall- und Schlosserhandwerk NRW
ab 1. Januar 2016: plus 3,4 Prozent
ab 1. Februar 2017: plus 2 Prozent
Auszubildende
Erhöhung der Vergütungen in zwei Stufen um insgesamt
1. Jahr: 42,50 Euro
2. Jahr: 44,50 Euro
3. Jahr: 42,00 Euro
4. Jahr: 46,00 Euro
Tarifvertrag zur Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate.
Tarifabschlüsse bringen bundesweites Plus im Handwerk
Tarif-Hauptgewinner in diesem Jahr sind die Beschäftigten im Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk (SHK) in Schleswig-Holstein: Der noch frische Abschluss beschert den Mitglieder der IG Metall in diesen Betrieben Mai 2016 in zwei Stufen 7 Prozent mehr Entgelt für 21 Monate. Auszubildende erhalten ab August 2016 ein überproportionales Plus zwischen 50 bis 80 Euro pro Ausbildungsjahr. Nach zwölf tariflosen Jahren im norddeutschen SHK-Handwerk hatte die IG Metall wieder einen Flächentarifvertrag durchsetzen können. Weitere Punkte waren die 37-Stunden-Woche, 30 Tage Urlaub sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld. In Niedersachsen und Bremen gibt es ebenfalls gute Tarifabschlüsse im SHK Handwerk mit 2,9 Prozent mehr Geld und in Hessen sogar 3,2 Prozent. Nicht zu vergessen die KfZler, die bundesweit durchschnittlich 2,9 Prozent mehr Entgelt erhalten in 2016.
Sehen lassen können sich auch die Abschlüsse in anderen Gewerken. Die Metaller im Metall verarbeitenden Handwerk bekommen im Saarland 3,4 Prozent für 15 Monate und in Rheinhessen 2,85 Prozent. Die Tarifabschlüsse Ende November 2015 brachten den Beschäftigten im Südwesten insgesamt 5,5 Prozent in zwei Stufen und in NRW 5,4 Prozent mehr Geld. Die Elektriker in Hessen/Rheinland-Pfalz bekommen ab Juni 2016 nochmal 3 Prozent Entgelterhöhung. In der Technischen Gebäudeausrüstung liegen die Abschlüsse für dieses Jahr in Hessen, Küste, Niedersachsen und Baden-Württemberg zwischen 2,6 und 3,1 Prozent.
Ohne Tarifvertrag geht’s ungerecht zu
Leider wird auch im Handwerk durch jahrlange Tarifflucht der Betriebe aus den tarifbindenden Verbänden die Tarifbindung immer brüchiger. Die Einkommens- und Arbeitsbedingungen mancherorts sind in den Betrieben ohne Tarifbindung immer schlechter geworden. Insgesamtgilt für 40 Prozent der Beschäftigten im Westen und 54 Prozent im Osten kein Tarifvertrag mehr. Das Resultat: Ohne Tarifvertrag haben Beschäftigte deutliche Einkommenseinbußen – im Schnitt verdienen sie fast ein Viertel weniger als Arbeitnehmer in einem tarifgebundenen Betrieb. Zudem haben sie wesentlich schlechtere Arbeitsbedingungen.
Nach Alwin Boekhoff, Tarifexperte für das Handwerk beim IG Metall Vorstand könnte das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) hilfreich sein. Es hat entschieden, dass Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT) nach der Handwerksordnung (HWO) im Handwerk nicht erlaubt sind. Damit ist es Handwerksinnungen verboten, Mitgliedsbetriebe ohne Tarifbindung (OT Mitgliedschaften) zu führen. Für alle Betriebe der Innungen sind die Flächentarifverträge bindend. Schließlich sei es ja gerade ihre Aufgabe, für Einheitlichkeit zu sorgen, so das BVerwG. Nach diesem BVerwG-Urteil sind die Arbeitgeber und Innungen gut beraten, mit der IG Metall und anderen DGB- Gewerkschaften ordentliche Tarifverträge abzuschließen.
Es liegt aber auch an den Beschäftigten selbst! Wenn sich die Arbeitnehmer im Handwerk stärker in der IG Metall organisieren würden, wäre die IG Metall stark genug, die tarifflüchtigen Betrieben in die tarifschließenden Verbänden zu „treiben“, so Boekhoff.