Ein neuer Kollege auf vier Beinen – ist das erlaubt?

Redaktion 3. Juni 2019 0

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Hunde machen glücklich. Das haben Forscher sogar bewiesen. Da kann ein Hund im Büro auch nicht fehl am Platz sein. Doch sollten Beschäftigte, die ihren Hund mit zur Arbeit nehmen wollen, ihr Vorhaben gut abstimmen. Unser Ratgeber erklärt, worauf zu achten ist.

Die Anwesenheit eines Hundes kann sich bei der Arbeit positiv auswirken. Man hat ein Stück „Zuhause“ dabei, muss sich nicht darum sorgen, dass der Hund in der Wohnung Dummheiten anstellt und tut sich mit einem Spaziergang in der Mittagspause selbst etwas Gutes. Beschäftigte sind somit entspannter und ideenfreudiger. Ebenso kann sich die positive Energie, die ein Hund auf seine Umgebung überträgt, auch auf die anderen Kolleginnen und Kollegen auswirken. Selbst Krankheiten wie dem Burn-Out kann so vorgebeugt werden.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Grundsätzlich ist es gut zu wissen, wie sich der jeweilige Hund im Umgang mit Fremden verhält. Ist er nervös und bellt schnell, ist er nicht zum „Bürohund“ geeignet. Dass der vierbeinige Kollege gepflegt und stubenrein sowie nicht aggressiv sein sollte, versteht sich von selbst.

Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen vorher fragen

Beschäftigte sollten zuerst mit der oder dem Vorgesetzten besprechen, ob es in Ordnung ist, den Hund mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Schließlich hat der Arbeitgeber das Hausrecht und muss sein Okay geben. Lehnt die Chefin oder der Chef das Anliegen des Beschäftigten ab, muss dieser sich daran halten. Bringt er trotzdem seinen Hund mit ins Büro, kann dies zu einer Abmahnung, bei wiederholtem Vergehen auch zu einer Kündigung führen. Erlaubt der oder die Vorgesetzte, den Hund mitzubringen, so gilt dies im Sinne der Gleichbehandlung auch für die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Noch nicht klar geregelt ist, inwieweit ein Betriebsrat in diesem Fall ein Mitspracherecht hat. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung, was Fragen der betrieblichen Ordnung angeht. Ob Verbote oder Genehmigungen, den Hund mitzubringen, auch dazu gehören, ist bisher arbeitsrechtlich noch nicht geklärt. Ausgenommen sind natürlich Beschäftigte, die auf einen Hund angewiesen sind, wie zum Beispiel blinde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier besteht eindeutig ein Anspruch.

Auch wenn die oder der Vorgesetzte die Erlaubnis erteilt, bleibt die Frage offen, wie Kolleginnen und Kollegen auf die neue Gesellschaft am Arbeitsplatz reagieren. Deshalb ist es ratsam, vor dem Mitbringen des Hundes im Team nachzufragen. Mancher hat eine Tierhaarallergie, die einen sorgen sich um die Hygiene am Arbeitsplatz, die anderen haben schlichtweg Angst vor Hunden. Wenn Kolleginnen und Kollegen Bedenken äußern, sollte man sich gut überlegen, ob man den Hund mitbringt.

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