Wer drin ist, ist besser dran…
Ein gutes Beispiel hatten wir gerade im Rahmen der Rechtsberatung: Eine Dame – da Noch-Nicht-Mitglied – wollte gerne eine Beratung (Kündigung). Sie ist beigetreten und wurde durch uns beraten – Vertretung vor Gericht war leider nicht möglich, denn § 27 unserer Satzung verlangt eine Mitgliedschaft / Beitragsleistung von drei Monaten vor Prozessvertretung.
Unsere positive Rechtseinschätzung zur Durchsetzung ihrer Interessen teilte auch der konsultierte Anwalt. Prozess geführt, Abfindung iHV 8.700 € erwirkt.
Aufgrund der Gebührenordnung stellte der Anwalt seine Leistungen in Rechnung, wobei er betonte, dass er aus Kulanzgründen nur einmal die Gebühren erhoben hätte, da es zwei Klagen waren, hätte er laut Gebührenordnung auch das Doppelte berechnen können.
Die Rechnung belief sich auf eine Höhe von 3.200 € !!!
Das Geld wäre bei uns nicht futsch – denn für Mitglieder der IG Metall ist der Rechtsschutz im Arbeitsrecht kostenlos …aber wirklich nicht umsonst!