Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Die „Spielregeln“ für das geordnete Miteinander in der Arbeitswelt sind auf unterschiedlichen Ebenen und Gesetzen geregelt. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass in Betrieben mit fünf ständig Beschäftigten Betriebsräte zu wählen sind.
Wir haben unsere Hilfe angeboten. Betriebe, die zurzeit noch ohne Arbeitnehmervertretung sind, haben wir angeschrieben.Wir wollen Infos an die Beschäftigten bringen und bei der demokratischen Übung „Betriebsratswahl“ unterstützen – gerne auch mit Hinzuziehung des Arbeitgeberverbandes.
Bei Wirtz Werkzeugbau wollen Arbeitgeber – und so seine Aussage – und die Belegschaft keinen Betriebsrat und auch keinen Besuch durch die IG Metall. Er verwies auf sein Hausrecht… da werden wir wohl mal vorstellig werden und aufklären, das wir sehr wohl Zutrittsrecht haben und Beschäftigte informieren dürfen…Fortsetzung folgt…