„Wenn Wahlen wirklich etwas verändern würden, wären sie schon längst verboten“ Oscar Wilde.
Betriebsratswahlen sind zwar nicht verboten, sie werden aber nicht in allen wahlfähigen Betrieben durchgeführt, oft behindert oder „gesteuert“.
Von März bis Mai 2014 ist der gesetzmäßige Wahlzeitraum – eine gute Gelegenheit Demokratie in den Betrieb zu bringen und sich für gute Arbeit zu engagieren. Informationen, Materialien, Schulungsangebote gibt es bei uns!