Arbeitsvertrag, Gehaltsverhandlung, Tarifvertrag – Die zehn wichtigsten Tipps zum Berufseinstieg

Onlineredaktion 21. April 2017 0

Die Ausbildung ist absolviert, das Studium beendet – jetzt wird endlich Geld verdient. Doch beim Berufseinstieg lauern viele Fallen. Worauf es ankommt.

Welche Informationen sollten im Arbeitsvertrag stehen?

  • genaue Angabe des Arbeitgebers mit Adresse
  • genaue Angabe des Arbeitsortes
  • präzise Beschreibung der Tätigkeit
  • genaue Zusammensetzung des Einkommens
  • kurze Kündigungsfrist (für Arbeitnehmer) ist besser
  • die Urlaubsdauer: 30 Arbeitstage sind nicht selbstverständlich (gesetzlicher Anspruch nur 24 Werktage)
  • die Arbeitszeit: Arbeitstage Montag bis Freitag und 35 bis 38 Wochenstunden festschreiben lassen (bei mehr Stunden Zuschlag verlangen)

Worauf muss ich beim Gehalt achten?

Entscheidend ist das Jahresentgelt, nicht das Monatsentgelt. Beispiel Metallindustrie Baden-Württemberg: Zu den zwölf Monatsgehältern kommen dort Urlaubsgeld und Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“). Ein Beschäftigter kommt so auf 13,24 Monatsgehälter im Jahr.

Was ist ein „Zielentgelt“?

Beim „Zielentgelt“ richtet sich die Höhe der Bezahlung danach, ob bestimmte Ziele erreicht wurden (Vorsicht beim Vergleich mit Fixgehältern!).

Konkret kann das so aussehen:

  • Ziel übertroffen: 80 000 Euro
  • Ziel erreicht: 50 000 Euro
  • Garantie-Einkommen: 35 000 Euro

Was bringt ein Tarifvertrag?

Mit Tarifvertrag verdienen junge Akademiker meist mehrere tausend Euro mehr im Jahr.

Beispiel: Mathematiker und Physiker in der Metall- und Elektroindustrie können in den ersten Berufsjahren mit rund 47 000 Euro im Jahr rechnen, wenn ihr Betrieb tarifgebunden ist. Ohne Tarifvertrag kommen sie im Schnitt nur auf 41 000 Euro, wie Daten des WSI-Tarifarchivs zeigen.

Auch bei Arbeitszeit und Urlaubsanspruch klafft eine Lücke zwischen tarifgebundenen und tariflosen Unternehmen.


Was sind „AT-Verträge“?

AT steht für „außertariflich“. Meistens bedeutet das: Der potentielle Arbeitgeber fährt gerade ein Sparprogramm. AT-Verträge haben viele Nachteile: keine automatische Erhöhung des Entgeltes an die Preissteigerung, längere Kündigungsfristen, Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber schwierig. Und meistens gilt eine 40 Stundenwoche, in der Mehrarbeit enthalten ist.


Worauf kommt es bei Gehaltsverhandlungen an?

  • Selbstbewusst auftreten
    Den eigenen Marktwert kennen: Was verdienen Kollegen? Was zahlen andere Unternehmen?
  • Bedarf ermitteln:
    Wieviel Geld brauche ich, um über die Runden zu kommen? Wieviel brauche ich, um mein Leben so zu führen, wie ich es mir wünsche? Die erste Grenze sollte man definitiv nicht unterschreiten.
  • Abwarten:
    Beim Vorstellungsgespräch warten, bis der potentielle Arbeitgeber nach den Gehaltsvorstellungen fragt. Tut er das nicht, muss man das Thema selbst ansprechen. („Ich habe noch eine Frage: Wie ist denn die Stelle bei Ihnen budgetiert/eingruppiert?“)
  • Üben
  • Für Frauen: Entgelt mit dem von Männern in der gleichen Position vergleichen

Wo verdiene ich am meisten?

Große Unternehmen zahlen Berufseinsteigern meist deutlich mehr als kleine. Mit Großzügigkeit hat das nichts zu tun. Der Grund ist vielmehr: Diese Firmen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Betriebsrat und sind tarifgebunden.

Was zählt sonst noch?

Die Bezahlung allein sagt wenig aus – vor allem nicht darüber, ob man sich an der neuen Arbeitsstelle wohl fühlt.

Diese Fragen sollte man ebenfalls stellen:

  • Bin ich im Team tätig oder als Einzelkämpfer unterwegs?
  • Welche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen im Unternehmen?
  • Habe ich die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen?
  • Bietet das Unternehmen ein Qualifizierungs-und Entwicklungsprogramm?
  • Wie reden Beschäftigte über ihren Arbeitgeber?
  • Wie verhält er sich in Konfliktsituationen?


Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber mir kündigt?

Arbeitgeber müssen Kündigungsfristen einhalten: Nach § 622 BGB liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten. In der Probezeit beträgt die Frist in der Regel zwei Wochen.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur, wenn eine Person länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist und das Unternehmen mehr als zehn Vollzeitbeschäftigte hat. Der Arbeitgeber muss berechtigte Gründe anführen. Beschäftigte können die Rechtmäßigkeit einer Kündigung beim Arbeitsgericht prüfen lassen.

Welche Gründe für Kündigungen gibt es?

Verhaltensbedingte Kündigung: bei Fehlverhalten oder Verstoß gegen Arbeitspflichten; in der Regel ist vorher eine einschlägige Abmahnung notwendig

Personenbedingte Kündigung: z.B. wegen ständig wiederkehrender oder sehr lange andauernder Krankheit.

Betriebsbedingte Kündigung: bei Umsatzrückgang, Rationalisierung oder Auslagerung von Arbeitsplätzen.

Und wenn ich selbst kündigen will?

Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Lass dich vom Betriebsrat und der Gewerkschaft informieren, bevor du eine Wettbewerbsklausel unterschreibst. Das sogenannte Wettbewerbsverbot ist eine Vereinbarung, die besagt, dass Beschäftigte nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht als Konkurrenten innerhalb der gleichen Branche auftreten dürfen (Grundlage: § 74 ff. HGB).

Beschäftigte haben nach Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit Angaben über Verhalten und Leistung. Bei der IG Metall gibt es Experten, die Arbeitszeugnisse prüfen.


Hinweis:
Wer wissen will, ob ein potentieller Arbeitgeber tarifgebunden ist, kann bei den Studierendenbetreuern der örtlichen IG Metall nachfragen.

Übrigens:
Vom 25. bis 27. April findet mit der connecticum in Berlin eine der größten Jobmessen Deutschlands statt. Auch die IG Metall ist mit einem Stand und Vorträgen, unter anderem zu Themen wie „Einstiegsgehälter für Absolventen“ und „Tipps zum Arbeitsvertrag“, vor Ort. Mehr Infos dazu hier.

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