Mit Tarif fällt die Bescherung besser aus
Viele Beschäftigte warten im November sehnsüchtig auf ihre Entgeltabrechnung. Denn dann gibt’s Weihnachtsgeld. In einem tarifgebundenen Betrieb sind die Aussichten auf die Sonderzahlung besonders gut. Wer beispielsweise nach Tarif in der Metall- und Elektrobranche arbeitet, erhält die Hälfte seines Durchschnittseinkommens zusätzlich oben drauf.
Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers. In der Regel zahlt es das Unternehmen einmalig im November aus. Die Mitarbeiter bekommen den Betrag zusätzlich zum normalen Entgeld – allerdings müssen Steuern und Sozialabgaben darauf abführt werden. Das Weihnachtsgeld wird auch als Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgratifikation, tarifliche oder freiwillige Sonderzahlung, 13. Monatsentgelt, Erfolgsbonus oder Jahresprämie bezeichnet.
Ursprünglich war das Weihnachtsgeld dazu gedacht, Beschäftigte zum Kaufen von Geschenken zu ermuntern und damit zu einem besseren Gelingen des Festes beizutragen. Die früheste Form dieses Extrabonus gab es bei den Schustern. Die Gesellen bekamen traditionell zum Weihnachtsfest ein Stück Leder geschenkt, um sich daraus ein Paar Schuhe zu machen.
Fest im Budget eingeplant
Insgesamt können mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer mit dem zusätzlichen Geld rechnen. Die meisten von ihnen kalkulieren das Weihnachtsgeld für größere Anschaffungen ein. Die Konsumfreudigkeit der Menschen zum Jahresende wird makroökonomisch regelmäßig eingeplant. Das Weihnachtsgeschäft ist eine feste Größe für die Binnennachfrage.
Mit Tarif besser dran
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es keinen. Weihnachtsgeld gibt es nur, wenn ein entsprechender Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag diesen Anspruch verbindlich regeln. In den einzelnen Branchen existiert eine Vielzahl von Tarifverträgen über Sonderzahlungen. In der Metall- und Elektroindustrie sehen die Tarifverträge eine Sonderzahlung von 50 bis 55 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens vor. Außerdem kann sich der Anspruch aus „betrieblicher Übung“ oder dem Gleichheitsgrundsatz herleiten.
Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind unterschiedlich verteilt. Wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) ermittelt hat, profitieren Beschäftigte eindeutig von tarifgebundenen Arbeitgebern. 71 Prozent von ihnen erhalten ein Weihnachtsgeld, ohne Tarifbindung sind es nur 42 Prozent. Und auch Gewerkschaftsmitglieder sind besser dran: 66 Prozent von ihnen können sich auf den Extrabonus freuen, bei den Nichtmitgliedern sind es dagegen 51 Prozent. Wie üppig das 13. Monatsentgelt ausfällt, hängt auch von der Höhe der Tarifabschlüsse ab. Je höher die vereinbarte Lohnsteigerung, desto stärker steigt das vom Monatseinkommen prozentual berechnete Weihnachtsgeld.
Frauen benachteiligt
Ein Weihnachtsgeld-Gefälle gibt es auch zwischen West und Ost. In Ostdeutschland kommen 40 Prozent der Arbeitnehmer in den Genuss der Sonderzahlung, in Westdeutschland sind es 57 Prozent. Und auch Frauen sind hier zum Teil benachteiligt: 51 Prozent von ihnen können mit Weihnachtsgeld rechnen, bei den Männern sind es dagegen 56 Prozent.
Das liegt unter anderem daran, dass große tarifgebundene Industriebetriebe, wo überwiegend Männer arbeiten, üblicherweise Weihnachtsgeld zahlen und teilweise noch eine Ergebnisbeteiligung ausschütten. Im Dienstleistungssektor mit hohem Frauenanteil werden die Belegschaften insgesamt schlechter entlohnt. Weil Frauen mehr in Teilzeit arbeiten, steht ihnen ein entsprechend geringerer Anteil des Weihnachtsgeldes zu.